Aufgaben Datenbank

08.01.01 (Bayern) Führen von Maschinen und Anlagen 2

Laufende Nr
455
SYS_1
08
SYS_2
08.01
SYS_3
08.01.01
SYS_4
08.01.01
ORGEINHEIT
Bearbeitung
UNB
Produktion
AUFGFAM
Produktion Maschinen/Anlagen
ERAAA
Führen von Maschinen und Anlagen 2
Tarifgebiet
Bayern
BAY
5
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Werkstück/e in Bearbeitungsmaschine/-n und Anlage/-n in Einzel- und/oder Serienfertigung einlegen, einspannen und ausrichten. Arbeitsablauf überwachen. Korrektur bei Abweichungen. Störungen beheben. Störungsursachen analysieren. Störungsbericht erstellen. Werkzeuge wechseln und justieren. Ggf. Maßnahmen zur Prozessoptimierung anregen. Maschine/-n und Anlage-/n in Einzel- und/oder Serienfertigung (auch unterschiedliche Fertigungsverfahren wie z.B. Fräsen und Schleifen) rüsten. Alle notwendigen Messeinrichtungen einstellen. Rüsten vorbereiten: z.B. Teile und Materialien bereitstellen, Werkzeuge vorbereiten sowie Spannmittel auswählen, vorbereiten und bereitstellen. Selbständiges Einstellen von Maschinen und Anlagen, d.h. Fertigungsfähigkeit herstellen (auch an CNC-Maschinen) unter Berücksichtigung bzw. Einstellung der notwendigen Prozessparameter. Erstteil fertigen und selbstständig prüfen. Ggf. Maße und Schnittwerte korrigieren. Fertigung starten. Maßgenauigkeit, Beschaffenheit und Vollständigkeit der Werkstücke kontrollieren (z.B. nach Prüfplan oder Zeichnung) und Sicherstellen der Qualität, Messergebnisse dokumentieren. Wartungs- Reinigungsarbeiten nach Plänen durchführen. Wartungsintervalle überwachen. Kleinere Reparaturarbeiten und vorbeugender Austausch von z.B. Verschleißteilen ausführen.

BBG

Das selbständige Einstellen von Bearbeitungsmaschinen und Anlagen, die Herstellung der Fertigungsfähigkeit, die selbständige Einstellung aller notwendigen Parameter und Messgeräte, das selbständige Prüfen von Erstteilen und Beheben von Störungen erfordern Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie i.d.R. mit einer mind. 3-jährigen einschlägigen Ausbildung, z. B. als Zerspanungsmechaniker, oder durch langjährige praktische Tätigkeit im Bedienen und Rüsten von Maschinen und Anlagen einschließlich einer zusätzlichen aufgabenbezogenen Qualifikation erworben werden. Die Arbeitsaufgabe setzt Entscheidungen bei der Arbeitsausführung voraus, z. B. beim Vorbereiten des Rüstens und der Werkzeuge, bei der Auswahl der Spannmittel und beim selbständige Prüfen der Erstteile.